Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen        

        

 

der Firma Industrie-  und  Handelsvertretungen

MULTImedia & COMmunication, 86923 Finning

(im folgenden kurz MULTICOM genannt)

 

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MULTICOM erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen und allen entgegenstehenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen sind nurwirksam, wenn MULTICOM diese schriftlich bestätigt.  

2. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit im Angebot nicht eine Bindungsfrist schriftlich vermerkt ist.  

3. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme durch MULTICOM zustande. Nebenabreden, insbesondere Zusicherungen und Vertragsänderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.


§ 2 Preise undZahlungsbedingungen

1. Die Preise verstehen sich ab Lager Finning zzgl.Transport und Verpackung und der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.  

2. Zahlungen haben per Überweisung auf eines der angegebenen Konten zu erfolgen. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist die unwiderrufliche Gutschrift auf einem Konto der MULTICOM. Eventuell durch den Zahlungsvorgang verursachte Kosten gehen zu Lasten des Käufers.


§ 3 Lieferung

1. Liefertermine oder Fristen bedürfen der Schriftform. Liefertermine, die nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden, gelten als "ca. Angaben". Dabei gilt eine Verspätung als nicht eingetreten, wenn die Lieferung bis zu 7 Werktage später erfolgt.

2. Sofern MULTICOM sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers auf Ersatz eines Verzugsschadens sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von MULTICOM.  

3. Befindet sich MULTICOM in Verzug, kann der Käufer erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat fruchtlos abgelaufen ist.  

4. MULTICOM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 4 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist, oder zum Zwecke der Versendung das Lager von MULTICOM verlassen hat.

2. Die Gefahr wird durch den Abschluss einer Transportversicherung minimiert. MULTICOM liefert, wenn nicht ausdrücklich im Angebot eine Versandoption genannt wurde, per versichertem Paketversand oder per Spedition. Sofern der Käufer ein Verbotskunde mit eigener Transportversicherung ist, geht die Versicherungs-leistung und die Gefahr bei Übergabe an den beauftragten Transporteur auf den Käufer über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt  

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die MULTICOM gegen den Käufer aus dieser Geschäftsbeziehung zustehen, Eigentum von MULTICOM. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MULTICOM als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für MULTICOM. Erlischt dasEigentum von MULTICOM durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum von MULTICOM an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf MULTICOM übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentumvon MULTICOM unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.  

2. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Erfüllung der gesicherten Forderungen in Verzug ist.

 

§ 6 Gewährleistung  

1. MULTICOM gewährleistet, dass die verkaufte und gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. MULTICOM haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Installation, Benutzung bzw. Bedienung oder auch auf von MULTICOM nicht autorisierte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.  Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.  

2. Der Käufer hat MULTICOM evtl. Mängel unverzüglich nach Warenerhalt, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Teilt der Käufer die Mängel nicht oder erst später mit, ist eine Haftung durch MULTICOM ausgeschlossen.  

3. Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung gilt als endgültig fehlgeschlagen, wenn MULTICOM einen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt und eine vom Käufer gesetzte angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat abgelaufen ist.

4. Die Haftung von MULTICOM für Mängelfolgeschäden oder sonstige Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, wird ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sofern MULTICOM schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung von MULTICOM auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Haftung gemäß § 6 Gewährleisung Satz 1 ausgeschlossen.

5. Sämtliche Gewährleistungsansprüche können MULTICOM gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn diese zuvor dem Hersteller der gelieferten Ware gegenüber geltend gemacht wurden und der Versuch der gerichtlichen Durchsetzung endgültig gescheitert ist.  

6. In den vorstehenden Absätzen ist die Gewährleistung abschließend geregelt. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art gegen MULTICOM sind ausgeschlossen.  

7. Gewährleistungsansprüche gegenüber MULTICOM stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.  

 

§ 7 Allgemeines

1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis zwischen MULTICOM und dem Käufer sind weder ganz noch teilweise ohne gegenseitiges Einverständnis übertragbar, mit Ausnahme reiner Geldansprüche.

2. Für diese Geschäftsbedingung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen MULTICOM und dem Käufer gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland.

3. Soweit der Käufer Kaufmann oder Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Landsberg/Lech ausschließlicherGerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.  

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Hinsichtlich der unwirksamen Bestimmung verpflichten sich die Vertragsparteien eine Regelung zu treffen, die dem Inhalt der unwirksamen Klausel soweit wie möglich nahe kommt.